Hat dein neu gekauftes Handy einen Mangel und repariert der Verkäufer es, statt es auszutauschen, kann sich die Frist für deine Mängelansprüche einmalig um zwölf Monate verlängern, geregelt im Bürgerlichen Gesetzbuch, § 475e Absatz 5 BGB. Die Regel gilt für Kaufverträge, die ab dem 31. Juli 2026 geschlossen wurden. Bei Fragen zu deinem Fall hilft die Verbraucherzentrale.
Worum es geht
Beim Kauf hast du gegenüber dem Verkäufer in der Regel gesetzliche Mängelansprüche, die Gewährleistung. Die Frist dafür beträgt grundsätzlich zwei Jahre ab Lieferung des Geräts.
Bei einem Mangel gibt es zwei Wege: Reparatur (im Gesetz „Nachbesserung“) oder Lieferung eines neuen Geräts. Für die Reparatur sieht das Gesetz einmalig zwölf Monate zusätzlich vor, für den Austausch nicht. Dahinter steht das Ziel der europäischen Richtlinie (EU) 2024/1799, Geräte länger zu nutzen und weniger Elektroschrott zu erzeugen.
Wo es geregelt ist
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§ 438 BGB: Verjährung von Mängelansprüchen beim Kauf, zwei Jahre ab Ablieferung.
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§ 475e Absatz 5 BGB: einmalige Verlängerung um zwölf Monate, wenn der Mangel durch Nachbesserung behoben wird.
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§ 475 Absatz 4 BGB: Information durch den Verkäufer über dein Wahlrecht und die Verlängerung um zwölf Monate.
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Artikel 229 § 72 EGBGB: Übergangsvorschrift; sie legt fest, welche Fassung für Kaufverträge vor dem 31. Juli 2026 gilt.
Wer bei Fragen hilft
Ob ein Mangel vorliegt, ob die neue Regel für deinen Kaufvertrag gilt oder was du tun kannst, wenn der Verkäufer ablehnt: Dazu beraten die Verbraucherzentralen. Halte dafür Kaufbeleg und Unterlagen zur Reparatur bereit. Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung, er zeigt nur, wo die Regeln stehen.
Gewährleistung, Herstellerpflicht, Garantie: oft verwechselt
Drei Dinge werden hier gern vermischt. Sie haben unterschiedliche Grundlagen und Ansprechpartner.
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Gesetzliche Gewährleistung: Sie besteht gegenüber dem Verkäufer. Um sie geht es bei der Verlängerung um zwölf Monate.
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Reparaturpflicht des Herstellers: Mit dem Recht auf Reparatur müssen Hersteller bestimmter Geräte wie Smartphones grundsätzlich auch nach der Gewährleistung reparieren, und zwar für den Zeitraum, den die EU-Ökodesign-Vorgaben festlegen (bei Smartphones und Tablets die Verordnung (EU) 2023/1670) – unentgeltlich oder gegen ein angemessenes Entgelt. Das ist eine eigene Regelung neben der Gewährleistung.
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Garantie von STARPHONE: Lässt du dein Handy bei uns reparieren, gibt es 12 Monate Garantie auf Ersatzteil und ausgeführte Arbeit. Das ist eine eigene Zusage für unsere Reparatur. Sie verlängert keine Fristen beim Verkäufer.
Wann eine freie Werkstatt die richtige Wahl ist
Ist die Frist beim Verkäufer abgelaufen oder liegt kein Mangel vor, etwa nach einem Sturz, bleibt die Reparatur in einer Werkstatt. STARPHONE repariert seit 1998 in Aachen, Blondelstraße 10, und per Einsendung. Innerhalb Deutschlands sind Hin- und Rückversand für Reparaturen kostenlos und versichert. Den Preis für dein Modell siehst du im Reparatur-Konfigurator.
Häufige Fragen
Kann eine Reparatur bei STARPHONE meine Gewährleistung beim Händler verlängern?
Die Verlängerung um zwölf Monate betrifft laut § 475e BGB grundsätzlich die Reparatur durch den Verkäufer, nicht eine Reparatur in einer freien Werkstatt. Eine Reparatur bei STARPHONE in Aachen oder per Einsendung ist eine eigene Leistung. Dafür gibt es 12 Monate Garantie auf Ersatzteil und ausgeführte Arbeit. Diese Garantie gilt für unsere Reparatur und verlängert keine Fristen beim Verkäufer.
Gilt das für mein Handy, das ich vor August 2026 gekauft habe?
Es kommt auf das Datum des Kaufvertrags an. Für Kaufverträge vor dem 31. Juli 2026 gilt laut der Übergangsvorschrift in Artikel 229 § 72 EGBGB grundsätzlich das Bürgerliche Gesetzbuch in der alten Fassung, und dort ist die Verlängerung um zwölf Monate nicht vorgesehen. Ob dein Kauf darunter fällt, klärt im Zweifel die Verbraucherzentrale.
Wie oft kann sich die Frist verlängern?
Im Gesetzestext, § 475e Absatz 5 BGB, steht ausdrücklich „einmalig“: Die Verlängerung um zwölf Monate ist dort nur einmal vorgesehen. Wie sich das bei mehreren Reparaturen oder einem weiteren Mangel in deinem Fall auswirkt, ist eine Rechtsfrage. Dazu beraten die Verbraucherzentralen. Dieser Beitrag ist keine Rechtsberatung, er zeigt nur, wo die Regel steht.
Muss ich die Reparatur wählen?
Nein. Bei einem Mangel gibt es laut Gesetz zwei Wege: Reparatur oder Lieferung eines neuen Geräts. Die Verlängerung um zwölf Monate ist im Gesetzestext nur für die Reparatur vorgesehen, nicht für den Austausch. Über dein Wahlrecht und die Verlängerung informiert dich der Verkäufer in der Regel vorab, das regelt § 475 Absatz 4 BGB. Bei Fragen helfen die Verbraucherzentralen.
Wo bekomme ich Hilfe, wenn der Händler ablehnt?
Die Verbraucherzentralen beraten, wenn der Verkäufer eine Reparatur oder die Verlängerung ablehnt. Halte für die Beratung Kaufbeleg, Kaufvertrag und Unterlagen zur Reparatur bereit, außerdem eine kurze Beschreibung des Mangels, gern mit Fotos oder Video. Ist die Frist beim Verkäufer abgelaufen oder liegt kein Mangel vor, etwa nach einem Sturz, bleibt die Reparatur in einer Werkstatt.
Fazit
Reparatur statt Austausch kann sich lohnen: Repariert der Verkäufer einen Mangel, kann sich die Frist für Mängelansprüche einmalig um zwölf Monate verlängern, bei Kaufverträgen ab dem 31. Juli 2026. Bei Fragen zu deinem Fall hilft die Verbraucherzentrale. Für alles außerhalb der Gewährleistung reparieren wir dein Handy, und es gibt 12 Monate Garantie auf Ersatzteil und ausgeführte Arbeit – lies die Bedingungen auf unserer Seite zur Garantie, sieh dir alle Reparaturen an oder schick dein Gerät über Reparatur einsenden ein.
Quellen
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gesetze-im-internet.de, Paragraf 475e Bürgerliches Gesetzbuch, abgerufen am 08.10.2026: Sonderbestimmungen für die Verjährung
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gesetze-im-internet.de, Paragraf 438 Bürgerliches Gesetzbuch, abgerufen am 08.10.2026: Verjährung, zwei Jahre ab Ablieferung
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Bundesgesetzblatt 2026 Teil I Nr. 212, 22.07.2026: Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1799 vom 16.07.2026 (Artikel 1: Bürgerliches Gesetzbuch, Artikel 2: Übergangsvorschrift Artikel 229 Paragraf 72 EGBGB)
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EUR-Lex, Verordnung (EU) 2023/1670, 16.06.2023: Ökodesign-Anforderungen an Smartphones und Slate-Tablets
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Deutscher Bundestag, Drucksache 21/6693, 24.06.2026 (Hintergrund): Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses
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Deutscher Bundestag, Drucksache 21/5923, 13.05.2026 (Hintergrund): Gesetzentwurf der Bundesregierung
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EUR-Lex, Richtlinie (EU) 2024/1799, 13.06.2024: Richtlinie zur Förderung der Reparatur von Waren